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Die Kaffeesteuer in Deutschland beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm – eine Gebühr, die jeder Kaffeetrinker indirekt bezahlt. Aber was genau ist die Kaffeesteuer, und warum gibt es sie? Dieser Artikel erklärt die Grundlagen der Kaffeesteuer, ihre Berechnung und wie sie den Preis und Konsum von Kaffee in Deutschland beeinflusst.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Die Kaffeesteuer wurde 1948 in Deutschland eingeführt und besteuert den Konsum von Kaffee und kaffeehaltigen Produkten. Sie war schon im 17. Jahrhundert bekannt und wurde damals aufgrund der Popularität von Kaffee als neue Einnahmequelle für den Staat eingeführt.
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Die Höhe der Kaffeesteuer variiert je nach Art des Kaffees. In Deutschland gibt es spezifische Steuersätze für Kaffee: 2,19 Euro/kg für Röstkaffee und 4,78 Euro/kg für löslichen Kaffee, die den Endverkaufspreis beeinflussen.
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Das Kaffeesteuergesetz regelt, welche Produkte der Kaffeesteuer unterliegen. Die Kaffeesteuer erhebt der deutsche Staat, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Sie ist also keine EU-Steuer.
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Unternehmen, die Kaffee herstellen oder einführen, sind in der Regel die Steuerschuldner. Sprich auf wir bei coffeebridge zahlen Kaffeesteuer. Die Steuer entsteht, wenn der Kaffee in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird.
Grundlagen der Kaffeesteuer
Die Kaffeesteuer ist eine spezielle Verbrauchssteuer, die in Deutschland seit 1948 erhoben wird und den Konsum von Kaffee und kaffeehaltigen Produkten besteuert. Ursprünglich wurde sie im 17. Jahrhundert eingeführt, als Kaffee in Deutschland immer beliebter wurde und dem Staat eine neue Einkommensquelle bot.
Die Kaffeesteuer wird heute von der Zollverwaltung erhoben und das daraus resultierende Steueraufkommen steht dem Bund zu. In der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Kaffeesteuer so hoch angesetzt, dass Kaffee ein begehrtes Schwarzmarktgut wurde.
Die aktuelle Höhe der Kaffeesteuer
Die aktuellen Steuersätze für Kaffee in Deutschland sind im Kaffeesteuergesetz festgelegt und variieren je nach Art des Kaffees. Es gibt zwei unterschiedliche Steuersätze: Für Röstkaffee und löslichen Kaffee. Entkoffeinierte Varianten von Röst- und löslichem Kaffee unterliegen ebenfalls der Kaffeesteuer in Deutschland.
Steuersatz für Röstkaffee
Für Röstkaffee, der auch entkoffeiniert sein kann, beträgt die Kaffeesteuer 2,19 Euro je Kilogramm. Dieser spezifische Steuersatz beeinflusst den Endverkaufspreis von Röstkaffee in Deutschland, da die Steuer in der Regel auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird.
Steuersatz für löslichen Kaffee
Ähnlich wie beim Röstkaffee wird auch löslicher Kaffee besteuert, allerdings mit einem höheren Steuersatz von 4,78 Euro je Kilogramm. Das gilt auch für entkoffeinierten löslichen Kaffee. Diese höhere Steuer hat ebenfalls einen direkten Einfluss auf den Verkaufspreis von löslichem Kaffee im deutschen Markt.
Anwendungsbereich des Kaffeesteuergesetzes
Das Kaffeesteuergesetz legt fest, welche Produkte der Kaffeesteuer unterliegen, einschließlich röstkaffee und löslichen kaffee. Röstkaffee wird als gerösteter Kaffee definiert, der auch entkoffeiniert sein kann, entsprechend der Position 0901 der Kombinierten Nomenklatur. Löslicher Kaffee umfasst Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die ebenfalls entkoffeiniert sein dürfen, und wird in der Unterposition 2101 11 der Kombinierten Nomenklatur geführt. Eine gute Übersicht zu den Details und Nomenklaturen findet Ihr auf der Webseite des Zolls.
Steuerschuldner und Entstehung der Steuer
Unternehmen, die in Deutschland Kaffee herstellen oder einführen, sind häufig die Steuerschuldner für die Kaffeesteuer. Aber auch Privatpersonen können unter bestimmten Umständen zur Kaffeesteuerpflichtigen werden, beispielsweise wenn sie gerösteten Kaffee aus Nicht-EU-Staaten einführen und dabei die zulässigen Wertgrenzen überschreiten.
Die Entstehung der Kaffeesteuer ist an bestimmte Vorgänge gebunden. Die Steuer entsteht in dem Moment, in dem der Kaffee in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird. Dies kann beispielsweise bei der Entnahme von Ware aus einem Steuerlager oder bei der Herstellung von Kaffee ohne Lagererlaubnis der Fall sein. Die Steuer wird zum Zeitpunkt der Überführung von Kaffee in den steuerrechtlich freien Verkehr fällig, etwa bei einer Lieferung.
Die Bedeutung von Steuerlagern für Kaffee
Kaffeeröstereien und Handelsunternehmen können in Deutschland ein Steuerlager nutzen, um die Kaffeesteuer zu vermeiden. In einem solchen Lager kann der Kaffee, der für den Export vorgesehen ist, verarbeitet und gelagert werden, bevor er an andere EU Mitgliedstaaten, oder Drittländer geliefert wird.
Erstattung und Erlass der Kaffeesteuer
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kaffeesteuer in Deutschland erstattet, erlassen oder vergütet werden. Dies kann jedoch nur vom Steuerschuldner beantragt werden. So wird die Kaffeesteuer beispielsweise erstattet, wenn:
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nachweislich bereits versteuerter Kaffee zu gewerblichen Zwecken in einen anderen EU-Mitgliedstaat geliefert wird
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kaffeehaltige Waren an einen Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedstaat geliefert werden
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die Ausfuhr in ein Drittland erfolgt
Eine Erstattung der Kaffeesteuer kann auch dann erfolgen, wenn kaffeehaltige Waren im Betrieb ihres Herstellers unter Steueraufsicht vernichtet wurden, vorausgesetzt, die Vernichtung kann nachgewiesen werden.
Kaffeesteuer und Mehrwertsteuer
Neben der Kaffeesteuer wird auf Kaffee in Deutschland auch Umsatzsteuer erhoben. Die Umsatzsteuer für Kaffeebohnen und Kaffeepulver beträgt in Deutschland 7 Prozent. Ein im Café verzehrter Kaffee wird hingegen mit 19% Mehrwertsteuer besteuert.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Umsatzsteuer auf den Betrag berechnet wird, der bereits um die Kaffeesteuer erhöht wurde. Umsatzsteuerschuldner beim Umsatz von Kaffee ist der Unternehmer, der diese Umsätze ausführt. Unternehmen können die Umsatzsteuer für Kaffee im Rahmen des Vorsteuerabzugs steuerlich geltend machen.
Zollverwaltung und Einfuhr von Kaffee
Die deutsche Zollverwaltung spielt eine zentrale Rolle bei der Verwaltung der Kaffeesteuer und der Regulierung der Einfuhr von Kaffee nach Deutschland. So muss bei der Einfuhr von Kaffee aus Drittstaaten oder aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls die Kaffeesteuer entrichtet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen: Die Einfuhr von unverarbeitetem Kaffee, also grünen Bohnen, ist von der Kaffeesteuer befreit.
Weiterhin "schützt" die Zollverwaltung die einheimische Verarbeitungsindustrie, indem sie Importzölle auf gerösteten Kaffee erhebt, während die Einfuhr von unverarbeitetem grünem Rohkaffee in die EU ist aus allen Ursprungsländern zollfrei ist.
Für verschiedene Kaffeeprodukte und bearbeiteten Rohkaffee variieren die Einfuhrzölle je nach Vorhandensein von Handelsabkommen zwischen der EU und den Exportländern, die Zollvergünstigungen vorsehen (Präferenzabkommen). Wenn keine solchen Abkommen mit einem Herkunftsland bestehen, gelten die folgenden Zollsätze: 8,3 Prozent für entkoffeinierten Rohkaffee, 7,5 Prozent für koffeinhaltigen Röstkaffee, 9,0 Prozent für entkoffeinierten Röstkaffee sowie 9,0 Prozent für Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee.
Mittels Präferenzabkommen werden die Zölle entweder vollständig eliminiert oder auf ein niedrigeres Niveau gesenkt. In jüngster Zeit hat die Europäische Union neue Handelsabkommen abgeschlossen, die zu Anpassungen einiger Zollsätze geführt haben.
Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Zollsätzen sind auf der TARIC-Website der Europäischen Kommission verfügbar.
Für die Einfuhr von Kaffee nach Deutschland ist eine Zollabfertigung erforderlich, sobald die Freigrenzen überschritten sind. Dies geht mit einer Zollanmeldung und einer Warenrechnung einher. Die deutsche Zollverwaltung reguliert daher die Einfuhr von Kaffee und klassifiziert Paketsendungen als zollpflichtige Ware, wenn die Menge oder der Wert bestimmte Freigrenzen überschreitet.
Auswirkungen der Kaffeesteuer auf Unternehmen und Verbraucher
Die Kaffeesteuer in Deutschland stellt eine finanzielle Belastung für Unternehmen im Kaffeesektor dar. Diese Kosten werden in der Regel an die Verbraucher weitergegeben, indem sie in den Endpreis der Kaffeeprodukte eingerechnet werden. Dies führt dazu, dass der Preis von Kaffee für die Verbraucher steigt, was wiederum das Kaufverhalten beeinflusst.
Bedeutung von Zoll und Kaffeesteuer für die coffeebridge Preise
Bei coffeebridge importieren wir gerösteten Kaffee aus Uganda. Nach EU Nomenklatur "Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert. Warennummer 0901 21." Hier gibt es zwar einen allgemeinen EU-Import-Zollsatz von 7,5% auf Röstkaffee. Durch eine Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder, wozu auch Uganda zählt, kommt dieser Zollsatz bei unserem Kaffees nicht zur Anwendung. Ziel der europäischen Union mit dieser Verordnung ist es, die gemeinsame Politik und Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, um die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen. Daher fällt bei unserem Röstkaffee lediglich die Kaffeesteuer, sowie übliche (geringe) Importgebühren für die Abwicklung an. Die Kaffeesteuer zahlen wir direkt, da wir unseren Kaffee im Ursprungsland Uganda rösten. Wir kalkulieren die Kaffeesteuer von 2,19€ pro Kilo Kaffee dann in unsere Verkaufspreise ein.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Kaffeesteuer und wann wurde sie eingeführt? ▼
Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer, die den Konsum von Kaffee und kaffeehaltigen Produkten besteuert. Sie wurde 1948 in Deutschland eingeführt.
Welche Produkte unterliegen der Kaffeesteuer? ▼
Gerösteter Kaffee sowie löslicher Kaffee und deren entkoffeinierte Varianten unterliegen der Kaffeesteuer.
Wer sind die Steuerschuldner für die Kaffeesteuer? ▼
In der Regel sind Unternehmen, die Kaffee herstellen oder einführen, die Steuerschuldner. Unter bestimmten Umständen können auch Privatpersonen steuerpflichtig sein.
Wann entsteht die Kaffeesteuer? ▼
Die Kaffeesteuer entsteht, wenn der Kaffee in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird, zum Beispiel bei der Entnahme aus einem Steuerlager oder bei der Herstellung von Kaffee ohne Lagererlaubnis.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Kaffeesteuer? ▼
Es gibt bestimmte Fälle, in denen die Kaffeesteuer erstattet, erlassen oder vergütet werden kann, beispielsweise bei der Ausfuhr von kaffeehaltigen Waren in andere EU-Mitgliedstaaten oder in Drittländer.
Wo kann man aktuelle Informationen zu den Kaffeesteuersätzen erhalten? ▼
Aktuelle Informationen zu den Kaffeesteuersätzen sind auf der TARIC-Website der Europäischen Kommission verfügbar.